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Engels­dorfer
BackhausBackhaus

Preiswert und gut in Leipzig übernachten. Pension in Engelsdorf, Leipzig.

AGB

Allgemeine Geschäftbedingungen Pension "Backhaus Engelsdorf"

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leipziger Pension Engelsdorfer Backhaus 

 § 1 - Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt) sind Bestandteil des Einmietvertrages, welcher der Gast mit der Pension Backhaus Engelsdorf in Leipzig abschließt. Dazu gehören ebenfalls alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen der Pension Backhaus Engelsdorf. Unsere Angebote im Internet, auf Prospekten und sonstiger Werbung sind freibleibend. Außerdem sind Änderungen bei der Ausstattung möglich, so lange nichts anderes schriftlich vereinbart würde. Die Unter-oder Weitervermietung bzw. Nutzung des oder der Zimmer / Appartement zu anderen Zwecken bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Pension. Die Nutzung der Räume / Appartements und Ferienwohnungen ist nur für die jeweils gebuchten Gäste gestattet. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses vorher schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 - Abschluss des Beherbergungsvertrages

Buchungsanfragen sind für beide Parteien unverbindlich. Der Einmiet- und Dienstleistungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden / Gastes zustande und wird mit dem Eingang einer schriftlichen Buchungsbestätigung per Mail oder Post beim Gast verbindlich. Nach Eingang der schriftlichen Buchungsbestätigung ist der Gast verpflichtet innerhalb einer Frist von 24 Stunden alle Angaben auf Fehler zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigierende Angaben und Fehler anzuzeigen. Spätere Reklamationen, das heißt nach abgelaufener Frist können nicht mehr berücksichtigt werden. Vertragspartner sind der Gast und die Pension Backhaus Engelsdorf. Hat ein Dritter/ Anderer das Zimmer / Appartement bestellt, haftet er gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner. Der Abschluss des Beherbergungsvertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Mit Abschluss des Beherbergungs- / Dienstleistungsvertrages stimmt der Gast den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension Backhaus Engelsdorf zu.

§ 3 - Reservierungen / Buchungen

Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Eintrittskarten, Buchungen von Limousinenservice, Rundflügen oder Ähnliches) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für die Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann die Pension ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens der Pension bestätigte Unterkünfte werden am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Danach oder davor kann die Pension über der ihr dadurch entstehende zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Die Pension ist berechtigt, reservierte Unterkünfte am Anreisetag nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

Die Zimmeransichten auf der Internetseite sind Einrichtungsbeispiele. Die Ausstattungen der anderen Zimmer sind alle gleichwertig. Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, wenn dies nicht schriftlich vereinbart wurde.

§ 4 - Preise / Leistungen / Zahlungsbedingungen / Aufrechnungen

Die jeweiligen Preise entnehmen Sie der Preisliste auf unserer Internetseite www.engelsdorfer-backhaus.de. Soweit für einzelne Leistungen oder Personen Preisänderungen vereinbart wurden, stehen diese in der Buchungsbestätigung der Pension Backhaus Engelsdorf. Zu Großveranstaltungen und Messen in der Stadt Leipzig können gesonderte Preise gelten. Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die Kosten bei Ankunft (Zugang Mietobjekt) und Zimmerübergabe sofort, in Bar zur Zahlung ohne jeglichen Abzüge fällig. Die Akzeptanz von EC und Kreditkarten, Schecks oder sonstiger unbaren Zahlungsmittel ist ausgeschlossen. Die Rückgabe des vollständig beräumten Mietobjekts erfolgt spätestens 10:00 Uhr des Abreisetages, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Der Gast erhält die Kaution am Abreisetag mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurück.

Wurden für einzelne Leistungen oder Personen Preisänderungen oder Rabatte vereinbart, wie bei Langzeitvermietungen, stehen diese in schriftlicher Form in der Buchungsbestätigung der Pension Backhaus Engelsdorf. Die Pension Backhaus Engelsdorf ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet den vereinbarten Preis für die Zimmer und für sonstige Auslagen an Dritte zu bezahlen. Die Preise verstehen sich inklusive der Gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Liegen mehr als vier Monate zwischen dem Vertragsabschluss und der Inanspruchnahme und erhöht sich in dieser Zeit die Nebenkosten, behält sich der Vermieter vor, den vereinbarten Preis um diesen Betrag zu erhöhen. Der Preis kann somit nachträglich in schriftlicher Form erhöht werden. Preise können auch nachträglich erhöht werden, wenn ein Gast nachträglich Änderungen an Leistungen, Dauer, Ausstattung usw. wünscht und die Pension Backhaus Engelsdorf den Änderungswünschen schriftlich zustimmt.

Rechnungen der Pension Backhaus Engelsdorf, die kein Fälligkeitsdatum enthalten sollten sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug kann die Pension Zinsen in Höhe von 5 Prozent verlangen.

Die Pension Backhaus Engelsdorf kann eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung verlangen zum Beispiel bei Messen oder anderen Veranstaltungen, diese kann im Einmietvertrag festgelegt werden beziehungsweise steht in den Zahlungsbedingungen der Buchungsbestätigung. Der Gast kann nur mit einer rechtskräftigen oder unstrittigen Forderung gegen Forderungen der Pension Backhaus Engelsdorf aufrechnen oder mindern.

§ 5 - Stornobedingungen

Rücktritt des Gastes

Der Vermieter räumt dem Gast jederzeit ein Rücktrittsrecht ein, dabei gelten folgende Bestimmungen:

Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, dabei hat er die Wahl zwischen einer konkret berechneten Entschädigung oder einer Entschädigungspauschale der vertraglich vereinbarten Summe für Übernachtungen mit und ohne Frühstück. 

Der Mieter ist daher im Falle einer Stornierung zur anteiligen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung wie folgt verpflichtet:

Stornierungskosten

→ bis 3 Wochen vor Anreise 0%   = Kostenlos

→ bis 2 Wochen vor Anreise 50%

→ bis 1 Woche vor Anreise 80%

→ ab 1 Woche vor Anreise 100%

Dem Gast steht frei dem Vermieter einen Nachweis zu erbringen, dass der entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.

Wenn der Vermieter die Entschädigung konkret berechnet, ist die maximal der Höhe des vereinbarten Mietpreises unter Abzug der ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung. Diese Regelungen gelten, wenn der Gast das gebuchte Zimmer / Appartement oder sonstige vereinbarte Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder es versäumt dieses dem Vermieter rechtzeitig mitzuteilen. Der Rücktritt muss schriftlich und rechtzeitig beim Vermieter eingehen. Hat der Vermieter im Vertrag eine Option eingeräumt, die innerhalb einer bestimmten Frist ohne Rechtfolgen kündbar ist, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Rücktritt muss auch hier schriftlich und rechtzeitig beim Vermieter eingehen.

Rücktritt des Vermieters

Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist auch der Vermieter ebenfalls berechtigt innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurück zu treten.

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, auch nach einer gesetzlichen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, der Gast hat keinen Anspruch auf Entschädigung.

Desweiter kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, wenn:

  1. Höhere Gewalt und oder vom Vermieter nicht zu verantwortende Umstände eine Erfüllung der Vertrages unmöglich machen.
  2. Zimmer/ Appartements unter falschen Angaben zum Beispiel bezüglich der Person, Anzahl und oder Verwendungszwecks gebucht werden.
  3. Eine unbefugte Unter -oder Weitervermietung vorliegt.
  4. Grobe Verstöße gegen den Einmietvertrag
  5. Das Einlagern und Mitbringen gefährlicher Stoffe
  6. Wenn die Sicherheit oder das Ansehen oder der reibungslose Geschäftsbetrieb gefährdet ist
  7. Wenn berechtigter Verdacht besteht, dass der Gast seine Rechnung nicht begleichen kann oder will.

Der Vermieter hat den Gast unverzüglich in mündlicher oder schriftlicher Form von der Ausübung seines Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.

In der vorangegangenen Fällen 1. bis 7. besteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 6 - Übergabe und Abnahme des Mietobjekts

Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr zu Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr in einem unversehrten Zustand zurückzugeben. Der Mieter hat das Mietobjekt mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Das Rauchen ist in den gemieteten Zimmern aus Rücksichtnahme auf nachfolgende Gäste untersagt. Bei der Rückgabe kann der Vermieter eine Überprüfung des Mietobjekts und seiner Einrichtung vornehmen. Für festgestellte nicht angezeigte Schäden haftet der Mieter. Die Kaution kann bei Schäden, nicht ordnungsgemäßen und oder ordentlichen Verlassen einbehalten werden beziehungsweise zusätzlich in Rechnung gestellt werden, auch wenn der erstandenen Schaden die Kautionszahlung überschreitet. Benutztes Geschirr und die Küchen- Einrichtungsgegenstände sind abgewaschen und sauber zurück zugeben. Sonderreinigung (durch Rauchen im Zimmer oder nicht verhältnismäßige Verschmutzung) oder die Wiederbeschaffung der Schlüssel ist vom Gast zu begleichen.

§7 Haustiere

Haustiere sind nicht erlaubt.

§ 8 - Haftung

Die Haftung der Pension Backhaus Engelsdorf beschränkt sich in jedem Fall auf die schuldhafte Nichterfüllung der eigenen Vertragspflichten.

Die Pension Backhaus Engelsdorf übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Gäste nur dann Haftung, wenn schuldhaft, grobfahrlässig oder vorsätzlich durch Mitarbeiter der Pension Backhaus Engelsdorf ein Schaden entstanden ist.

Die Pension Backhaus Engelsdorf übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden am Eigentum der Gäste, welche im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen, Ausflügen oder Besichtigungen außerhalb des Vertragsgrundstückes entstanden sind. Die Pension Backhaus Engelsdorf übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Schäden, welche im Rahmen von sportlichen Aktivitäten der Gäste auftreten bzw. eintreten können.

Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z.B. Bustransport, Veranstaltungen, Verpflegung außer Haus usw.) übernimmt die Pension Backhaus Engelsdorf keine Haftung.

Die Haftungsansprüche des Auftraggebers / Gäste erlöschen, wenn diese nicht unmittelbar nach Erlangen der Kenntnis über Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Backhaus Engelsdorf (gem. § 703 BGB) Anzeige erstattet.

Verursacht der Vertragspartner / Gast oder die von ihm mitgebrachten Tiere einen Schaden auf dem Vertragsgrundstück der Pension Backhaus Engelsdorf oder wird der Pension Backhaus Engelsdorf anderweitig Schaden durch den Vertragspartner / Gast zugefügt, haftet dieser für die Beseitigung des Schadens bzw. kommt für die Kosten der Schadensbeseitigung uneingeschränkt auf. Der Vertragspartner / Gast ist verpflichtet, von ihm verursachte Schäden der Geschäftsleitung umgehend mitzuteilen. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels durch den Gast behält sich die Pension Backhaus Engelsdorf vor, einen Betrag in Höhe von 80,00 € zu verlangen.

Für nicht leistungstypische Bereiche ist die Haftung beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension, ebenfalls bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Im Übrigen haftet die Pension Backhaus Engelsdorf entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 - Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz der Pension Backhaus Engelsdorf in Leipzig mit Amtsgericht in Leipzig.

Änderungen oder Ergänzungen von Einmiet- und Dienstleistungsverträgen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner / Gast sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wir dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 06.06.2016